Letztes Update: 04.04.2003


Warnung!

Lt. schriftlicher Mitteilung einer mit den Schornsteinfegern zusammenarbeitenden Gesellschaft wird diese Homepage von der Gegenseite als "extrem unsachlich" angesehen.
Sie lesen auf eigene Gefahr!

Meine Anti-Schofi-Karriere

oder: Wie kann man verhindern, daß der Schornsteinfeger in einer Druckerei rumschnüffelt?


Alles fing mit der Druckereiübernahme 1987 an. Schon immer hat es mich geärgert, daß ich so eine schwarze Gestalt in meinen Betrieb lassen mußte, egal ob mir der Zeitpunkt passte oder nicht. Oft genug ist es so, daß meine Erzeugnisse nicht vorab bekannt werden dürfen, aber für den Schornsteinfeger scheint das nicht zu gelten.
So richtig ernst wurde es aber erst, als ich auch das Haus, in dem sich meine Druckerei befindet, erwerben konnte und nun direkt mit dem Schornsteinfeger zu tun bekam.
Mehrere Jahre ignorierte er meine Forderung, sich vor der Kehrung anzumelden und eine spezifizierte Rechnung zu erstellen. Erst als ich die Zahlung auf simple Quittung verweigerte, bequemte er sich, mir eine Rechnung zu schicken. Die war aber komischerweise niedriger, als seine vorherigen (per Quittung kassierten) Forderungen.
Als ich ihn daraufhin ansprach, murmelte er was von Computerfehler in seinen nichtvorhandenen Bart und schickte mir eine neue Rechnung. Laut der wollte er Grundgebühr für zwei Häuser kassieren. Dies habe ich natürlich abgelehnt (ich habe nur ein Haus), womit ich nichtsahnend in die Mühlen der Bürokratie geriet.
Obwohl ich ihm die erste Rechnung überwiesen hatte, versuchte der Schornsteinfeger die zweite von ihm ausgestellte Rechnung in voller Höhe einzutreiben und erfreute sich dabei der tatkräftigen Unterstützung seiner „unteren Aufsichtsbehörde“, des Landratsamtes Mittweida
Wieso sie Aufsichtsbehörde heißt, ist mir allerdings schleierhaft, der Bezirksschornsteinfegermeister kann ja offensichtlich tun und lassen was er will und sich auf Kosten seiner Zwangskunden ungerechtfertigt bereichern, wie er will, ohne daß diese sogenannte Aufsichtsbehörde einschreitet.
Einzige mir einfallende Erklärung: „Aufsichtsbehörde“ heißt sie wahrscheinlich, weil sie die Zwangskunden des Bezirksschornsteinfegermeisters beaufsichtigt und sie notfalls mit Gewalt auf den rechten Weg (im Sinne des BSFM) führt.
In diesem Fall hat der Schofi allerdings ein Eigentor geschossen, daß er für eine Leistung zwei Rechnungen geschrieben hatte und nun versuchte, die zweite einzutreiben, nachdem er den Betrag für die erste erhalten hatte, konnte auch das Landratsamt nicht ignorieren. Vielleicht spielte auch meine Drohung mit einer Anzeige wegen Nötigung eine Rolle.

Ursprünglich befand sich an dieser Stelle die Aufstellung meines Schriftverkehrs mit dem Landratsamt Mittweida und dem Regierungspräsidium Chemnitz.

Um in dem jetzt anstehenden Verwaltungsgerichtsverfahren der Gegenseite keine Angriffspunkte zu bieten, wurden diese Schriftstücke vorübergehend von der Homepage entfernt.

Bis zum endgültigen Abschluß des Verfahrens werden voraussichtlich (auch aus rechtlichen Gründen) keine Updates vorgenommen.







Weitere Links zum Thema Schornsteinfegerunwesen:

Die Interessengemeinschaft für ein zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen ist ein loser Zusammenschluß von Hauseigentümer, Mietern und Gewerbetreibenden, der sich die Anpassung des aus dem Dritten Reich stammenden Schornsteinfegergesetzes an die soziale Marktwirtschaft und die Beschneidung der Auswüchse des Schornsteinfegermonopols zum Ziel gesetzt hat.

Joachim Datko führt auf seiner HP in einer umfangreichen Dokumentation und mehreren Links die Schattenseiten des Schornsteinfegerwesens - "Ein Relikt aus dem Mittelalter" - und weiteren Monopolen vor.

Adolf Jaeger wehrt sich gegen "Unregelmäßigkeiten". Warum reagiert oder hilft die Verwaltung nicht? Wer hat Recht? Der Autor legt seine Standpunkte unter 'Schornsteinfeger Unwesen' ausführlich dar.

Michael Schulz entlarvt in wenigen prägnanten Absätzen das Relikt Schornsteinfegerwesen. Der Leitsatz seiner HP lautet: 'Nur für Schornsteinfeger zieht der Staat das Geld ein'.

Robert Zehnder sieht nicht ein, daß sich der Schornsteinfeger an seinem meßpflichtbefreiten Brennwertgerät vergreifen will und dokumentiert seinen Kampf mit den Behörden.



Hinweis zu allen Links auf dieser Homepage:

Alle Links wurden bei ihrer Erstellung geprüft. Auf Veränderungen der verlinkten Seiten nach dem Zeitpunkt der Linksetzung habe ich keinen Einfluß. Insoweit wird jede Haftung für den Inhalt der verlinkten Seiten abgelehnt.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten welche durch Links auf meiner Homepage erreicht werden könnten. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angebrachten Links.