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Alles fing mit der Druckereiübernahme
1987 an. Schon immer hat es mich geärgert, daß ich so
eine schwarze Gestalt in meinen Betrieb lassen mußte, egal
ob mir der Zeitpunkt passte oder nicht. Oft genug ist es so, daß
meine Erzeugnisse nicht vorab bekannt werden dürfen, aber für
den Schornsteinfeger scheint das nicht zu gelten. So richtig
ernst wurde es aber erst, als ich auch das Haus, in dem sich meine
Druckerei befindet, erwerben konnte und nun direkt mit dem
Schornsteinfeger zu tun bekam. Mehrere Jahre ignorierte er
meine Forderung, sich vor der Kehrung anzumelden und eine
spezifizierte Rechnung zu erstellen. Erst als ich die Zahlung auf
simple Quittung verweigerte, bequemte er sich, mir eine Rechnung
zu schicken. Die war aber komischerweise niedriger, als seine
vorherigen (per Quittung kassierten) Forderungen. Als ich ihn
daraufhin ansprach, murmelte er was von Computerfehler in seinen
nichtvorhandenen Bart und schickte mir eine neue Rechnung. Laut
der wollte er Grundgebühr für zwei Häuser
kassieren. Dies habe ich natürlich abgelehnt (ich habe nur
ein Haus), womit ich nichtsahnend in die Mühlen der
Bürokratie geriet. Obwohl ich ihm die erste Rechnung
überwiesen hatte, versuchte der Schornsteinfeger die zweite
von ihm ausgestellte Rechnung in voller Höhe einzutreiben und
erfreute sich dabei der tatkräftigen Unterstützung
seiner „unteren Aufsichtsbehörde“, des
Landratsamtes Mittweida Wieso sie Aufsichtsbehörde heißt,
ist mir allerdings schleierhaft, der
Bezirksschornsteinfegermeister kann ja offensichtlich tun und
lassen was er will und sich auf Kosten seiner Zwangskunden
ungerechtfertigt bereichern, wie er will, ohne daß diese
sogenannte Aufsichtsbehörde einschreitet. Einzige mir
einfallende Erklärung: „Aufsichtsbehörde“
heißt sie wahrscheinlich, weil sie die Zwangskunden des
Bezirksschornsteinfegermeisters beaufsichtigt und sie notfalls mit
Gewalt auf den rechten Weg (im Sinne des BSFM) führt. In
diesem Fall hat der Schofi allerdings ein Eigentor geschossen, daß
er für eine Leistung zwei Rechnungen geschrieben hatte und
nun versuchte, die zweite einzutreiben, nachdem er den Betrag für
die erste erhalten hatte, konnte auch das Landratsamt nicht
ignorieren. Vielleicht spielte auch meine Drohung mit einer
Anzeige wegen Nötigung eine Rolle.
Ursprünglich
befand sich an dieser Stelle die Aufstellung meines
Schriftverkehrs mit dem Landratsamt Mittweida und dem
Regierungspräsidium Chemnitz.
Um in dem jetzt
anstehenden Verwaltungsgerichtsverfahren der Gegenseite keine
Angriffspunkte zu bieten, wurden diese Schriftstücke
vorübergehend von der Homepage entfernt.
Bis zum
endgültigen Abschluß des Verfahrens werden
voraussichtlich (auch aus rechtlichen Gründen) keine Updates
vorgenommen.
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Die
Interessengemeinschaft für ein zeitgemäßes
Schornsteinfegerwesen ist ein loser
Zusammenschluß von Hauseigentümer, Mietern und
Gewerbetreibenden, der sich die Anpassung des aus dem Dritten
Reich stammenden Schornsteinfegergesetzes an die soziale
Marktwirtschaft und die Beschneidung der Auswüchse des
Schornsteinfegermonopols zum Ziel gesetzt hat.
Joachim
Datko führt auf seiner HP in einer umfangreichen
Dokumentation und mehreren Links die Schattenseiten des
Schornsteinfegerwesens - "Ein Relikt aus dem Mittelalter"
- und weiteren Monopolen vor.
Adolf
Jaeger wehrt sich gegen "Unregelmäßigkeiten".
Warum reagiert oder hilft die Verwaltung nicht? Wer hat Recht? Der
Autor legt seine Standpunkte unter 'Schornsteinfeger Unwesen'
ausführlich dar.
Michael
Schulz entlarvt in wenigen prägnanten Absätzen das
Relikt Schornsteinfegerwesen. Der Leitsatz seiner HP lautet: 'Nur
für Schornsteinfeger zieht der Staat das Geld ein'.
Robert
Zehnder sieht nicht ein, daß sich der Schornsteinfeger
an seinem meßpflichtbefreiten Brennwertgerät vergreifen
will und dokumentiert seinen Kampf mit den Behörden.
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